Inkasso

Inkasso
In|kạs|so 〈n.; -s, -kạs|si; österr.〉 das Einziehen von Außenständen [zu ital. incassare „einkassieren“, eigtl. „in einen Kasten bringen“; zu cassa „Kasten“]

* * *

In|kạs|so, das; -s, -s u. (österr. nur) …si [ital. incasso, zu: incassare = Geld einziehen < mlat. incassare, incapsare = in einen Heiligenschrein aufnehmen, zu lat. capsa, Kassa] (Bankw.):
Eintreibung, Einziehung fälliger Forderungen.

* * *

Inkạsso
 
[italienisch, zu incassare »Geld einziehen«] das, -s/-s, Einziehen von fälligen Forderungen, besonders von Rechnungen, Wechseln und Schecks. Vor Einziehung einer Forderung kann diese auf einen einziehenden Dritten übertragen (abgetreten) werden (Inkassozession). Man unterscheidet dabei die fiduziarische (treuhänderische) Abtretung und die Einziehungsermächtigung (Inkassomandat). Bei der Einziehungsermächtigung bleibt die Forderung selbst bei dem übertragenden Gläubiger; der Einziehende wird aber ermächtigt, die Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen ist er jedoch nur berechtigt, wenn er hierzu ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (Prozessstandschaft). Das Inkassogeschäft wird von selbstständigen Unternehmen (Inkassobüros) und von Banken (Inkassokommission), aber auch durch Handelsvertreter im Auftrag ihrer Unternehmen durchgeführt, meist wird eine Inkassoprovision berechnet (z. B. § 87 Absatz 4 HGB für den Handelsvertreter). Inkassobüros sind gewerberechtlich anzuzeigen (§ 14 Gewerbeordnung), sie benötigen nach dem Rechtsberatungsgesetz vom 13. 12. 1935 für ihre Tätigkeit, die sie jedoch nur zu außergerichtlichem Handeln befugt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Inkassogeschäft von Kreditinstituten zählt als Teil des Girogeschäfts zu den Bankgeschäften im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz
 
 
J. Capell: Erfolgreich mahnen. Hb. für die Mahn- u. I.-Praxis (1989);
 C. Stahrenberg: Effektivität des externen I. (1995);
 P. David: Zusammenarbeit mit I.-Unternehmen. Organisation, Kosten, Risiken (41996).
 

* * *

In|kạs|so, das; -s, -s u. (österr. nur) ...si [ital. incasso, zu: incassare = Geld einziehen < mlat. incassare, incapsare = in einen Heiligenschrein aufnehmen, zu lat. capsa, ↑Kassa] (Bankw.): Beitreibung, Einziehung fälliger Forderungen: Die „Saxonia“ erwarb die nordböhmischen Niederlassungen der Landesbank, übernahm aber einen Teil der Geschäfte nur zum I. (Bieler, Mädchenkrieg 342).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Inkasso — ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Inkassoarten 3 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

  • Inkasso — (ital.), Einkassierung, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, insbes. auf fällige Wechsel, Rechnungen, verloste Effekten, fällige Coupons etc. Im Bankwesen erlangt das Inkassogeschäft eine große Bedeutung, wenn die Bank über ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Inkasso — (ital.), die Erhebung, Einziehung von barem Geld, bes. auf fällige Wechsel. Inkassoindossament, Indossament zum I., s. Indossament; Inkassogeschäft, das in der Einziehung von Wechseln, Geldanweisungen, fälligen Coupons etc. für fremde Rechnung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Inkasso — Einziehung von Forderungen, v.a. von Schecks (Scheckinkasso), Lastschriften (Lastschriftinkasso), Wechseln (Wechselinkasso), Zins und Dividendenscheinen, fälligen Schuldverschreibungen und Dokumenten (Dokumenteninkasso). Vergütung für I.: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • inkasso — in|kas|so sb., en, er, erne (inddrivelse af gæld), i sms. inkasso , fx inkassoafdeling …   Dansk ordbog

  • Inkasso — Opkrævning …   Danske encyklopædi

  • Inkasso — In·kạs·so das; s, s / (A) In·kas·si; Bank; das Einziehen (5) von Geld (meist von Schulden) || K : bevollmächtigte(r), Inkassobüro, Inkassovollmacht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Inkasso — In|kạs|so 〈n.; Gen.: s, Pl.: s od. österr. kạs|si〉 das Einziehen von fälligen Forderungen [Etym.: <ital. incassare »einkassieren«, eigtl. »in einen Kasten bringen«; zu cassa »Kasten«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Inkasso — In|kas|so das; s, Plur. s, auch (österr. nur) ...ssi <aus gleichbed. it. incasso zu incassare »einkassieren«, dies aus mlat. incassare, incapsare »in einen Heiligenschrein aufnehmen« zu lat. capsa »Behältnis«; vgl. ↑Kassa> Beitreibung,… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Inkasso —   The collection of overdue debts …   International financial encyclopaedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”